Kassel: Städtische Gremien tagen bis zur Oberbürgermeisterwahl nicht mehr

Kassel (nn) – Bis zur Oberbürgermeisterwahl finden keine Sitzungen der städtischen Organe mehr statt. „Nach der Rechtsprechung dürfen sich kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Besonders im nahen Vorfeld von Wahlen ist die parteipolitische Neutralitätspflicht der Gemeindeorgane besonders zu beachten. Diese ergibt sich aus dem Demokratieprinzip im Sinne des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes“, so ein Sprecher der Stadt. „Der Magistrat nimmt gemäß § 59 HGO an allen Sitzungen der städtischen Gremien teil und muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden. Er ist zudem verpflichtet, den Stadtverordneten auf Anforderung Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen.“ Daher bestehe die Gefahr einer unzulässigen Wahlwerbung, zumal ein Mitglied des Magistrates selbst für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiere. „Um Wahlanfechtungsverfahren vorzubeugen, sind deshalb sämtliche Sitzungen der städtischen Gremien bis zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters abgesagt“, so der Sprecher der Stadt abschließend.

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