Neues Gesetz: Keine „Brückentage“ mehr

Sichtlich angespannt: SPD-Cheg Sigmar Gabriel

Sichtlich angespannt: SPD-Cheg Sigmar Gabriel

Berlin (hw): Arbeitnehmer werden sich bei ihrer Urlaubsplanung umstellen müssen. Ein sogenannter „Brückentag“ wird künftig wie drei Urlaubstage berechnet. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden Bundeswirtschaftsminister  Sigmar Gabriel und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in den Bundestag einbringen. Es ist davon auszugehen, dass die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD diesem Vorschlag zustimmen werden. Vorab äußerten sich auch die Vertreter aller großen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der beiden großen Amtskirchen auf einer Sondertagung in Berlin positiv zu der neuen Regelung. Hintergrund sind die enormen Belastungen durch die überdurchschnittliche Inanspruchnahme besonders der Freitage nach Himmelfahrt und Fronleichnam, wodurch ein Arbeitnehmer mit dem folgenden Wochenende vier freie Tage am Stück erhält. Aber auch die Weihnachtstage sind ein beliebter Zeitraum, um die Urlaubszeit „zu strecken“. Der Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zeigte sich überaus zufrieden mit dem Ergebnis: „Besonders für die kleinen und mittleren Betriebe ist das ein Segen. Zwar muss ja der Arbeitgeber den Urlaubsgesuchen nicht zustimmen. Die Praxis zeigt aber, dass das Betriebsklima erheblich darunter leidet. Mit der neuen Regelung haben wir eine für alle gerechte Lösung gefunden. Besonders loben möchte ich an dieser Stelle die Gewerkschaften, vor allem ver.di, die sehr einsichtige und kooperative Verhandlungspartner waren.“ Nicht weniger erfreut waren die Arbeitnehmervertreter. Die Pressestelle von ver.di betonte vor allem die gute Atmosphäre während der Verhandlungen: „Wir hatten ein sehr fruchtbares Gesprächsklima. Und nur so kann man zu solch zufriedenstellenden Ergebnissen kommen. Auch wir sahen zunehmend den Betriebsfrieden gefährdet. Sei es durch Missgunst unter den Beschäftigten, sei es durch Groll auf den Arbeitgeber, wenn den Urlaubsanträgen nicht zugestimmt wurde.“ Für Branchen, die zur Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gehören, tritt diese Regelung  als erstes in Kraft. Alle anderen folgen innerhalb eines Jahres.

Bild: User: A.Savin       This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en