Bundesregierung erklärt Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zum Gefahrengebiet

9660929653_1c77066c14_cBerlin (nn) – Die Bundesregierung hat im Wege einer Rechtsverordnung sämtliche Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zum Gefahrengebiet erklärt. Versammlungen unter freiem Himmel sind in diesen Gebieten künftig untersagt. Zudem können Personen ohne einen konkreten Verdacht überprüft und festgehalten werden und es können Aufenthaltsverbote auch für Bewohner dieser Gebiete ausgesprochen werden. „Es geht hier um die Wiederherstellung unseres Rechtsstaates und der Versammlungsfreiheit“, erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vor der Presse. „Sämtliche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und der ganz wesentliche Teil der Verstöße gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit und wegen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der öffentliche Ordnung werden in diesen Gebieten verübt. Da sind wir zum Handeln gezwungen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundrecht auf Sicherheit“, so der Innenminister.

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