Europäische Union verbietet High Heels am Arbeitsplatz

2583098652_ddc0dd066c_mBrüssel (nn) – Die Europäische Union will aus Gründen des Arbeitsschutzes das Tragen von Schuhen mit hohen Absätzen am Arbeitsplatz verbieten. Dies geht aus einem Entwurf für die 37. Fortschreibung zur Vereinfachung der Verordnung zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz hervor, den die EU-Kommissar für Soziales und Beschäftigung, Marianne Thyssen, in Brüssel vorstellte. Immer wieder seien Schuhe mit zu hoher Fersensprengung für akute Verletzungen, wie gezerrte Bänder, gerissene Sehnen und gebrochene Knöchel verantwortlich. „Viel schlimmer als diese akuten Verletzungen sind aber die Langzeitschäden. Dauerhaftes und zu häufiges Tragen dieser Schuhe wirkt sich schleichend auf die Form des Fußes und auf den gesamten Bewegungsapparat aus. Es kommt häufig zur Bildung von Spreizfüßen  und Krallenzehen“, so die Kommissarin. Eine einheitliche europäische Regelung sei deshalb „überfällig“.

Foto: flickr/Claudio Matsuoka Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)Namensnennung Bestimmte Rechte vorbehalten https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

EU: Frauenquote für Ampelzeichen

8913106530_99c32462df_nBrüssel (nn) – In der Europäische Union müssen künftig auf 40% der Ampelzeichen Frauen abgebildet sein. Diese Regelung ist in einer neuen Straßenverkehrslichtsignalanlagendurchführungsverordnung enthalten, die die für Gleichstellungsfragen zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová in Brüssel vorstellte. Derzeit sind europaweit auf Fußgängerampeln fast ausschließlich Männer abgebildet. „Überall im öffentlichen Raum sind Frauen unterrepräsentiert“, so Jourová. Das weibliche Ampelzeichen sei deshalb ein „leuchtendes Symbol für die Geschlechtergleichstellung.“ Allerdings konnte man sich noch nicht darauf verständigen, wie das künftige Ampelzeichen konkret aussehen solle. Frauenverbände kritisierten einen ersten Vorschlag als frauenfeindlich, der eine Ampelfrau mit Rock und Zopf vorsah. „Dies ist noch nicht endgültig geklärt. Möglicherweise überlassen wir die konkrete Ausgestaltung des Ampelzeichens im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedsstaaten“, so die Kommissarin.

Foto: flickr/gheekeNamensnennungWeitergabe unter gleichen Bedingungen Bestimmte Rechte vorbehalten