Fehlende Baugenehmigung: Muss documenta-Obelisk wieder weichen?

Kassel (nn) – Der documenta-Obelisk muss wohl wieder von der Treppenstraße entfernt werden. Den Eingang einer entsprechende Verfügung des Regierungspräsidiums bestätigte Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) auf Anfrage. „Es fehlt angeblich eine Baugenehmigung. Die brauchen wir aber nicht. Auf dem Königsplatz haben wir ja auch keine gebraucht“, so Geselle. Das Regierungspräsidium sieht es anders. „Durch den Abbau des Obelisken auf dem Königsplatz hat dieser den rechtlichen Status eines documenta-Kunstwerkes verloren. Bei einem Wiederaufbau an einer anderen Stelle gilt somit das allgemeine Baurecht. Danach bedürfen Bauwerke dieser Größenordnung einer Baugenehmigung“, so ein Sprecher des Regierungspräsidiums. „Eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Der Obelisk an dieser Stelle wäre auch nicht genehmigungsfähig, weil er sich wegen seiner Größe nicht die Umgebung einfügt. Wir haben hier keinen Ermessensspielraum. Der Obelisk ist formell und materiell baurechtswidrig. Es handelt sich um einen Schwarzbau in exponierter Lage, der umgehend wieder beseitigt werden muss.“

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