Nach MeToo: Sex nur noch nach notariell beurkundeter Einverständniserklärung straffrei

Berlin (nn) – Männer müssen künftig ein Einverständnis von der Partnerin einholen, wenn sie Sex haben wollen. So will es der Entwurf eines „Einverständnis-Gesetzes“, das eine fraktionsübergreifende Initiative von weiblichen Bundestagsabgeordneten erarbeitet hat. Damit sollen Frauen besser vor Übergriffen und Vergewaltigungen geschützt werden. Bisher mussten sie deutlich machen, wenn sie keinen Sex wollten und dies im Zweifel auch beweisen. Der Gesetzentwurf kehrt die Beweislast um. Der Mann muss jetzt ausdrücklich um Erlaubnis fragen und das Einverständnis der Frau im Zweifelsfall durch die Vorlage der notariellen Urkunde beweisen. Die Initiatoren sehen gute Erfolgsaussichten für den Gesetzentwurf, weil derzeit noch keine feste Regierungskoalition besteht. Eine vergleichbare Regelung will die rotgrüne Regierung in Schweden einführen.

Bild: hw

 

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4 Responses to Nach MeToo: Sex nur noch nach notariell beurkundeter Einverständniserklärung straffrei

  1. Nyx sagt:

    Ich mache hier nur deutlich, dass letztens eine Frau mehr als 100 Vergewaltigungen frei erfunden hat. Frauen wird zu schnell geglaubt, beziehungsweise Frauen ist nicht bewusst, dass die Leichtfertigkeit mit der Frauen ihr Mundwerk gebrauchen die wirklichen Straftaten behindern. Frauen die falsche sexuelle Verdächtigungen äussern, haben dazu genauso wie bei schwerer Vergewaltigung mit anschließender Sicherheitsverwahrung zu rechnen.

  2. Nyx sagt:

    Es muss auch endlich ein Gesetz her, dass falsche sexuelle Verdächtigungen seitens Frauen exakt genauso bestraft, wie wenn die sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung stattgefunden hat. Frauen die falsch Aussagen müssen wissen, dass sie damit die gleiche Strafe erhalten, wie der Mann. Nur so können Frauen daran gehindert werden, immer wieder Männer mit falschen Verdächtigungen zu erpressen.

  3. Nyx sagt:

    Das Gesetz einer notarielle Beglaubigung ist der einzige Schutz des Mannes gegenüber willkürlichen sexuellen Verdächtigungen mit monatelanger Untersuchungshaft für den Mann. Das Risiko aufgrund der Launen und Meinungsänderungen von Frauen ist schlicht zu groß und ein unkalkulierbares Risiko für den Mann.

  4. So bekommt man die sexuellen Belästigungen und Vergewaltigungen auch nicht in Griff.Es gibt einige Situationen wo beide (z.B.Party usw.)imRausch der Lust verfallen und später kaum noch wissen wie es angefangen hat etc.
    Wichtiger währe das Strafmaß zu erhöhen nach meiner Meinung.Bei sexueller Belästigung ,nach Klärung der Umstände z.B. Po klatschen oder Geschlechtsteile anfassen eine hohe Geldstrafe oder mindestens 1Jahr Gefängnis bei Zahlungsunfähigkeit.Bei Vergewaltigung von Frauen muss der Täter ohne Beachtung des Alters mindestens 10 Jahre hinter Gitter.Bei Vergewaltigung und Tötung des Opfers muss ein Strafmaß ohne Beachtung des Alters mindestens bei 25 Jahren liegen und danach Sicherungsverwahrung.Bei Kindern die zum Opfer wurden ist das Strafmaß entsprechend der Tat zu erhöhen.Bei mehrfach Tätern oder bei brutaler Ausführung der Tat sind Lebenslange Haftsrafen sowie Therapien unumgänglich.DieTäter(alle Straftaten) haben keine Chance auf früuhzeitiger Entlassung.Alkohol oder Drogen usw sind auf keinen Fall Strafmildernd.

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