EU: Autos dürfen maximal noch 150 PS haben – Tempolimit 100 auf Autobahnen kommt

PS-starke Autos haben in Europa keine Zukunft mehr.

PS-starke Autos haben in Europa keine Zukunft mehr.

Brüssel (hw) – Nachdem in EU-Ländern seit dem 1.9.2014 nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt Leistung in den Handel kommen dürfen, müssen sich nun die Autofahrer umstellen. Ab 1.Januar 2015 dürfen EU-weit nur noch Autos mit höchstens 100 kW (149,56 PS) zugelassen werden, schrittweise soll diese Höchstgrenze in den nächsten zehn Jahren auf 40 kW (54,38 PS) gesenkt werden. „Diese Maßnahme erfolgt aus einem ganzen Bündel an Gründen“, teilte ein Sprecher der EU-Kommission mit. Dazu zählen nach Angaben der Kommission u. a. die Senkung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes, weniger Lärmbelästigung und nicht zuletzt mehr Verkehrssicherheit und weniger Tote und Verletzte. „Da liegen uns eindeutige Studien vor. Deshalb können wir gar nicht anders, selbst wenn wir wollten. Außerdem sind auch mit kW-“schwachen“ Autos auf dem heutigen Stand der Technologie ausgesprochen leistungsstarke Motoren machbar“, so der EU-Sprecher. Aber auch für die bereits zugelassenen PS-Riesen gibt es keinen unbegrenzten Freibrief. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren müssen alle gedrosselt werden oder verlieren ihre Zulassung, mit mehr als 200 kW (271,92 PS) darf schon ab Januar 2016 kein Auto mehr auf den EU-Straßen rollen. Und auch mit der unbegrenzten Raserei auf Deutschlands Autobahnen ist es ab 2016 vorbei. EU-weit gilt dann ein Tempolimit von 100 km/h auf allen Autobahnen, was besonders von Bundeskanzlerin Angela Merkel gelobt wurde. Sie äußerte sich mehr als zufrieden: „Höchste Zeit, dass Schluss ist mit dieser PS-Gigantomanie. Und für ein Tempolimit war ich ja schon immer, wie Sie alle wissen. Ich sehe in den Beschlüssen in erster Linie auch eine Chance für unsere Wirtschaft und betone auch gerne noch einmal, dass gerade die BRD hier als ökologischer Vorreiter bezeichnet werden muss.“

 

Bild: order_242 from Chile   This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license