Einigung in Brüssel: Juncker bleibt EU-Chef

Die Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf Jean-Claude Juncker als Chef der Europäischen Kommission verständigt. Juncker bleibt damit weitere fünf Jahre im Amt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zeigte sich zufrieden: „Ich habe mich durchgesetzt. Juncker hat Regierungserfahrung und trat bei der Europawahl nicht als Spitzenkandidat an“. Auch Angela Merkel zeigte sich erfreut: „Das Spitzenkandidatenprinzip wurde gewahrt. Juncker war ja Spitzenkandidat, wenn auch nicht bei der letzten Wahl. Und er kommt aus der Familie der europäischen Volksparteien“.
Bild: Deutscher Bundestag / HorstWagner.eu

Gericht verbietet Sommerzeit

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Brüssel/Luxemburg (hw) – Ein jahrelanger Rechtsstreit hat nun ein Ende. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die von den meisten Mitgliedsländern praktizierte Sommerzeitregelung in dieser Form rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere verstoße die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot und das Selbstbestimmungsrecht. Einzig eine Anwendung im Bereich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sei mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Kommission – nicht ganz unvorbereitet – setzte unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine neue Richtlinie in Kraft und wies die Mitgliedsländer an, diese sofort umzusetzen. Demnach werden in Deutschland jeweils um 7.00 Uhr MESZ morgens (entspricht 6.00 MEZ) die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt und um 22.00 Uhr eine Stunde vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht „keine Probleme bei der kurzfristigen Änderung. Insgesamt sind wir nun froh, dass endlich Rechtssicherheit herrscht“. Auch Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigte sich optimistisch: „Das könnte im wahrsten Sinne des Wortes den Aufbruch in ein neues Zeitalter bedeuten.“

 

 

Bild:   Arne Müseler  CC BY-SA 3.0    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

 

EU: Zustellnummer statt Postleitzahl – EU-weite Regelung kommt

Stets um Europas Wohl bemüht: EU-Kommissionspräsident Juncker

Brüssel (hw) – Nun bekommen die EU-Länder endlich auch einheitliche, personifizierbare „Postleitzahlen“. So sieht es ein Beschluss der EU-Kommission vor. Ab 2019 wird es für EU-Bürger und juristische Personen nur noch eine persönliche Zustellnummer geben, die für alle Bürger der EU-Staaten von Geburt an gilt. Die offizielle Einführung erfolgt zum 1.1.2019, durch eine Übergangsregelung dürfen Privatpersonen die alten Postleitzahlen noch bis zum 31. Dezmber 2019 nutzen. Juristische Personen haben schon ab 2019 die Verpflichtung, die neuen Nummern einzuführen. Für Privatpersonen wird es einen 127-stelligen Zustellcode geben (juristische Personen erhalten einen 231-stelligen Code), der – vorerst optional – kostenpflichtig auch als Barcode beantragt werden kann. Ab 2020 wird es dann nur noch den kostenpflichtigen Barcode geben. Dies bestätigte auch Innenminister Seehofer (CSU): „Das wird für alle einfacher und letztlich auch kostengünstiger für die Bürger. Wir hoffen, den Barcode schon für 500 Euro zur Verfügung stellen zu können. Langfristig werden die Bürger aber von Steuerentlastungen profitieren können.“ Im Falle einems Umzugs wird es aber weitaus günstiger: Jeder weiter Barcode kostet dann nur etwa 250 Euro. Einen Vorteil hat die neue Regelung auf jeden Fall: Name und Anschrift sind bereits im Code enthalten.

 

Bild Barcode:          European People’s Party       This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.

EU: Autos dürfen maximal noch 150 PS haben – Tempolimit 100 auf Autobahnen kommt

PS-starke Autos haben in Europa keine Zukunft mehr.

PS-starke Autos haben in Europa keine Zukunft mehr.

Brüssel (hw) – Nachdem in EU-Ländern seit dem 1.9.2014 nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt Leistung in den Handel kommen dürfen, müssen sich nun die Autofahrer umstellen. Ab 1.Januar 2015 dürfen EU-weit nur noch Autos mit höchstens 100 kW (149,56 PS) zugelassen werden, schrittweise soll diese Höchstgrenze in den nächsten zehn Jahren auf 40 kW (54,38 PS) gesenkt werden. „Diese Maßnahme erfolgt aus einem ganzen Bündel an Gründen“, teilte ein Sprecher der EU-Kommission mit. Dazu zählen nach Angaben der Kommission u. a. die Senkung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes, weniger Lärmbelästigung und nicht zuletzt mehr Verkehrssicherheit und weniger Tote und Verletzte. „Da liegen uns eindeutige Studien vor. Deshalb können wir gar nicht anders, selbst wenn wir wollten. Außerdem sind auch mit kW-“schwachen“ Autos auf dem heutigen Stand der Technologie ausgesprochen leistungsstarke Motoren machbar“, so der EU-Sprecher. Aber auch für die bereits zugelassenen PS-Riesen gibt es keinen unbegrenzten Freibrief. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren müssen alle gedrosselt werden oder verlieren ihre Zulassung, mit mehr als 200 kW (271,92 PS) darf schon ab Januar 2016 kein Auto mehr auf den EU-Straßen rollen. Und auch mit der unbegrenzten Raserei auf Deutschlands Autobahnen ist es ab 2016 vorbei. EU-weit gilt dann ein Tempolimit von 100 km/h auf allen Autobahnen, was besonders von Bundeskanzlerin Angela Merkel gelobt wurde. Sie äußerte sich mehr als zufrieden: „Höchste Zeit, dass Schluss ist mit dieser PS-Gigantomanie. Und für ein Tempolimit war ich ja schon immer, wie Sie alle wissen. Ich sehe in den Beschlüssen in erster Linie auch eine Chance für unsere Wirtschaft und betone auch gerne noch einmal, dass gerade die BRD hier als ökologischer Vorreiter bezeichnet werden muss.“

 

Bild: order_242 from Chile   This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license

Freiheit für Kaninchen, Hamster und Co.: EU verbietet Käfighaltung für Kleintiere

Homer und Bart bei einem ihrer seltenen Ausflüge. Nun müssen sie sich ein neues Zuhause suchen.

Homer und Bart bei einem ihrer seltenen Ausflüge. Nun müssen sie sich ein neues Zuhause suchen.

Brüssel/Barsinghausen (hw) – Lasse-Alexander (9) aus Bar- singhausen kann es noch nicht fassen: Seine Mama hat ihm gerade mitgeteilt, dass er sich bald von Homer und Bart trennen muss. Die beiden Meer- schweinchen haben ihm seine Eltern gerade erst im August zum Geburtstag geschenkt – und nun muss er sich, spätestens am 31.12.2014, von seinen beiden Hausgenossen verabschieden. Hintergrund: die EU-Kommission hat beschlossen, dass es ab dem 1.1.2014 auch für „Kleintiere in privater, häuslicher Haltung, Aufzucht und Pflege“ keine Käfige mehr geben darf. Für Jennifer Klitschke, Lasse-Alexanders Mutter, ein Unding, dass „besonders die kleinen Leute trifft. In unserer 64qm-Wohnung ist es nicht möglich ein entsprechendes Gehege zu errichten, das würde unser Vermieter auch nicht erlauben“, so die empörte 37-jährige Arzthelferin. Die EU-Kommission fordert künftig eine Auslauffläche von 4qm pro Haustier bei privater Haltung. „Das ist sehr viel mehr als etwa in der professionellen Geflügelhaltung, aber das wurde auch bewusst so entschieden, eben weil Privatleute nicht die Rahmenbedingungen bieten können wie Betriebe“, teilte ein Sprecher der EU-Kommission mit. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere „begrüßt einerseits die neue Regelung“, so ein Vorstandsmitglied. Man sei aber „besorgt, wie eine so tiefgreifende Änderung in den Haltungsbedingungen umgesetzt werden soll. Wir befürchten einen nicht zu bewältigenden Ansturm auf unsere Tierheime, da die allermeisten Menschen sich nicht in der Lage sehen, die Bedingungen zu erfüllen. Wir fordern hier Nachbesserung“, so der Tierschützer weiter. Bei der EU zeigt man sich davon bisher unbeeindruckt: „Wir haben uns das gut überlegt, wir wissen, was wir tun. Wir sind sicher, dass uns die Tierschutzverbände bei der Durchführung unterstützen werden“, heißt es dazu aus Brüssel. Und Lasse-Alexander? Der will einen Brief an die Kommission schreiben. „Vielleicht hilft das ja“, so der Steppke hoffnungsvoll.

Bild: von Xeo , gemeinfrei