Türken-Demo in Köln: Demos künftig nur noch in Ostfriesland und im Bayerischen Wald

IMG_2469Berlin/Köln (nn) – Angesichts der regelmäßigen Demonstrationen  türkischer Verbände in der Kölner Innenstadt wird das Versammlungsrecht in Deutschland neu geordnet. Versammlungen unter freiem Himmel werden künftig nur noch in Ostfriesland für den Norden und im Bayerischen Wald für den Süden durchgeführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit“ vor. „Wir werden jeweils eine etwa zehn Quadratkilometer große Fläche roden, betonieren, einzäunen und mit stationären Wasserwerfern versehen. Dort werden dann künftig sämtliche Demonstrationen stattfinden“, so ein Sprecher der Bundesregierung. „Auf diese Weise können wir sehr einfach und kostengünstig die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer gewährleisten und gleichzeitig unsere Innenstädte von unnötigen Meinungskundgaben, Belastungen und Störungen freihalten.“ Mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei dies ohne Weiteres vereinbar. „Alle Deutschen und sogar Ausländer können dort jederzeit demonstrieren ohne dass sie dabei andere stören.“

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Sachsen: Demos im Freistaat werden nur noch nördlich von Bautzen durchgeführt

16082789188_ec8a8c6788_z-3Dresden/Leipzig/Bautzen (nn) – Versammlungen unter freiem Himmel werden in Sachsen künftig nur noch nördlich von Bautzen durchgeführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen“ vor. „Wir werden ein etwa zehn Quadratkilometer großes Waldstück roden, betonieren, einzäunen und mit stationären Wasserwerfern versehen. Dort werden dann künftig sämtliche Demonstrationen im Freistaat stattfinden“, so ein Sprecher der Landesregierung. „Auf diese Weise können wir sehr einfach die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer gewährleisten und gleichzeitig unsere Innenstädte von unnötigen Belastungen und Störungen freihalten.“ Mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei dies ohne Weiteres vereinbar. „Alle Sachsen und sogar Fremde können dort jederzeit demonstrieren ohne dass sie dabei andere stören.“

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Bundesregierung erklärt Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zum Gefahrengebiet

9660929653_1c77066c14_cBerlin (nn) – Die Bundesregierung hat im Wege einer Rechtsverordnung sämtliche Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zum Gefahrengebiet erklärt. Versammlungen unter freiem Himmel sind in diesen Gebieten künftig untersagt. Zudem können Personen ohne einen konkreten Verdacht überprüft und festgehalten werden und es können Aufenthaltsverbote auch für Bewohner dieser Gebiete ausgesprochen werden. „Es geht hier um die Wiederherstellung unseres Rechtsstaates und der Versammlungsfreiheit“, erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vor der Presse. „Sämtliche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und der ganz wesentliche Teil der Verstöße gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit und wegen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der öffentliche Ordnung werden in diesen Gebieten verübt. Da sind wir zum Handeln gezwungen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundrecht auf Sicherheit“, so der Innenminister.

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