Gericht verbietet Sommerzeit

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Brüssel/Luxemburg (hw) – Ein jahrelanger Rechtsstreit hat nun ein Ende. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die von den meisten Mitgliedsländern praktizierte Sommerzeitregelung in dieser Form rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere verstoße die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot und das Selbstbestimmungsrecht. Einzig eine Anwendung im Bereich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sei mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Kommission – nicht ganz unvorbereitet – setzte unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine neue Richtlinie in Kraft und wies die Mitgliedsländer an, diese sofort umzusetzen. Demnach werden in Deutschland jeweils um 7.00 Uhr MESZ morgens (entspricht 6.00 MEZ) die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt und um 22.00 Uhr eine Stunde vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht „keine Probleme bei der kurzfristigen Änderung. Insgesamt sind wir nun froh, dass endlich Rechtssicherheit herrscht“. Auch Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigte sich optimistisch: „Das könnte im wahrsten Sinne des Wortes den Aufbruch in ein neues Zeitalter bedeuten.“

 

 

Bild:   Arne Müseler  CC BY-SA 3.0    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en