Gericht verbietet Sommerzeit

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Sieht die Entscheidung auch als Chance: Sigmar Gabriel

Brüssel/Luxemburg (hw) – Ein jahrelanger Rechtsstreit hat nun ein Ende. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die von den meisten Mitgliedsländern praktizierte Sommerzeitregelung in dieser Form rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere verstoße die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot und das Selbstbestimmungsrecht. Einzig eine Anwendung im Bereich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sei mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Kommission – nicht ganz unvorbereitet – setzte unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine neue Richtlinie in Kraft und wies die Mitgliedsländer an, diese sofort umzusetzen. Demnach werden in Deutschland jeweils um 7.00 Uhr MESZ morgens (entspricht 6.00 MEZ) die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt und um 22.00 Uhr eine Stunde vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht „keine Probleme bei der kurzfristigen Änderung. Insgesamt sind wir nun froh, dass endlich Rechtssicherheit herrscht“. Auch Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigte sich optimistisch: „Das könnte im wahrsten Sinne des Wortes den Aufbruch in ein neues Zeitalter bedeuten.“

 

 

Bild:   Arne Müseler  CC BY-SA 3.0    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

 

Steuerflüchtlinge: Schweiz und Luxemburg errichten Containerdörfer

Männedorf_Villa_Alma01

Prototyp eines Flüchtlingscontainers im Rohbau

Zürich/Luxemburg (hw) – Auch Nicht-EU-Staaten sehen  sich derzeit mit großen Problemen  einer Flut von  Flüchtlingen gegenüber. Eine Kooperation der besonderen Art haben nun die Schweiz und Luxemburg in geheimer Sitzung in Zürich auf den Weg gebracht. Um die steigende Anzahl von Steuerflüchtlingen aus EU-Staaten bewältigen zu können, sollen künftig insgesamt 37 Containerdörfer errichtet werden, die an verborgenen Orten „unseren Geschäftspartnern aus dem befreundeten europäischen Ausland Zuflucht bieten sollen“, wie ein Sprecher der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Abend bestätigte. „Wir können und wollen nicht weiter zusehen, wie verdiente Spitzenkräfte der Wirtschaft und Vertreter der Eliten in vielen europäischen Staaten einer unerträglichen Hetzjagd ausgesetzt sind. Deshalb sehen wir es als einen Akt der Menschlichkeit an, hier gewissermaßen wirtschaftliches Asyl zu gewähren“, heißt es in dem von Vertretern beider Länder herbeigeführten einstimmigen Beschluss. Wer hier allerdings an profane Metallcontainer denkt, wird schnell eines Besseren belehrt. „Selbstverständlich werden die Unterkünfte einen gewissen unverzichtbaren Standard bieten“, so eine unmissverständliche Aussage auf der Pressekonferenz. Geplant sind wohl „Container“, die über dem schusssicheren Edelstahlmantel mit italienischem Marmor und vergoldeten Titanplatten eine „ansehnliche Außenhaut“ erhalten sollen. Über das Innenleben wiederum wurde aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ Schweigen vereinbart. Wie lange die Steuerflüchtlinge in der Schweiz verbleiben dürfen, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. „Sobald aber das europäische Ausland und hier insbesondere die EU unseren Freunden – und als diese sehen wir unsere Gäste an – wieder ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, wird sich die Frage der Dauer des Aufenthalts von selbst lösen – dazu müsste aber auch z. B. auf eine strafrechtliche Verfolgung unserer Anleger glaubhaft verzichtet werden“, heißt es dazu im Schlusswort der Regierungsvertreter aus der Schweiz und Luxemburg.

Bild:   Paebi

Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

EU-Gerichtshof: Lichtpflicht für Autos bei Dunkelheit unzulässig

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Luxemburg (hw) – Wer möchte, kann in Zukunft auch nachts ohne Licht fahren – solange nichts passiert, was mit Licht hätte vermieden werden können. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag nach 15 Verhandlungstagen. Hintergrund ist die Klage eines 57-jährigen Taxifahrers aus Berlin, der nach eigenen Aussagen 35 Jahre „nachts ohne Licht gefahren“ sei und dabei keinen Unfall verursacht habe. Im Juli 2009 wurde er dann aber von einer Polizeistreife angehalten und kostenpflichtig verwarnt. Dies wollte er allerdings nicht einsehen und wandte sich an einen Anwalt. Mit der Begründung, dass die Lichtpflicht in Deutschland und auch anderen EU-Ländern nicht eindeutig geregelt sei, führte das Berliner Original Klage bis zum Bundesgerichtshof – ohne Erfolg. Keine Instanz in Deutschland wollte der Argumentation des Berufskraftfahrers folgen. Auf europäischer Ebene dann die – nicht ganz überraschende – Wende. Der EuGH berief sich in seinem Urteil auf die unklare und uneinheitliche rechtliche Situation innerhalb der EU und das Fehlen eindeutiger Richtlinien in der Bundesrepublik. Die Grenzen von Tageslicht, Dämmerung und Dunkelheit seien „nicht nachvollziehbar und rechtssicher anwendbar geregelt“. Der EuGH forderte die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission auf, eindeutige Regelungen zu schaffen. Für die Haftpflicht,  Schadenregulierung und etwaige Schmerzensgeldansprüche spielt das Urteil jedoch keine Rolle. Ob durch das Einschalten des Abblendlichts ein Unfall hätte vermieden werden können, müsse im Einzelfall geprüft werden, ähnlich wie beim Fahren mit Sommerreifen im Winter. Ein generelles Verwarn- oder Bußgeld sei aber unzulässig. Der Kläger Ede H. zeigte sich ebenso „zufrieden und erleichtert“ wie sein Anwalt, der „noch weitere Lücken im deutschen und eoropäischen Verkehrsrecht“ sieht, denen er sich in Zukunft widmen wolle.

Bild: Der gelehrte hermes : Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.

Wetten dass gerettet: Ab Januar 2015 bei RTL mit Mario Barth

RTL rettet Wetten dass, Barth übernimmt

RTL rettet Wetten dass, Barth übernimmt

Köln/Mainz/Luxemburg (hw) – Gerade noch rechtzeitig vor der letzten Ausgabe von „Wetten, dass?“ im ZDF gibt es gute Nachrichten für alle Fans dieser Sendung.  Nun geht es doch weiter mit dem deutschen Unterhaltungs-Flaggschiff „Wetten dass“. Die RTL-Group sicherte sich die Rechte an dem Format für zunächst zehn Jahre. Wohl schon seit über einem Jahr wurde hinter den Kulissen an diesem Coup gebastelt. Den neuen Showmaster präsentierte der Privatsender auf der Pressekonferenz am gestrigen Abend gleich mit: Mario Barth wird der fünfte Chef des TV-Klassikers. Ihm zur Seite stehen wird die neue Assistentin Olivia Glamour, hinter der sich wohl der Komiker Oliver Pocher verbirgt. Einige Änderungen werden die Zuschauer wohl hinnehmen müssen. So wird die Sendung künftig „Barth wettet“ heißen und wöchentlich ausgestrahlt werden. Frank Elstner, der „Vater“ der Sendung zeigte sich zufrieden mit der Lösung: „Als ich zunächst davon hörte, war ich etwas skeptisch, aber nun bin ich froh und erleichtert, dass es weitergeht.“ Am Mainzer Lerchenberg, Heimat des ZDF, wollte man sich „zunächst nicht äußern“, ein Sprecher sagte aber zu, in den nächsten Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Mario Barth äußerte den Wunsch, die Sommersendung aus dem Stadion des Champions-League-Finales zu senden und „mindestens einmal im Jahr aus der Allianz-Arena“.

 

Bild: Udo Grimberg  This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.