EU-Gerichtshof: Lichtpflicht für Autos bei Dunkelheit unzulässig

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Luxemburg (hw) – Wer möchte, kann in Zukunft auch nachts ohne Licht fahren – solange nichts passiert, was mit Licht hätte vermieden werden können. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag nach 15 Verhandlungstagen. Hintergrund ist die Klage eines 57-jährigen Taxifahrers aus Berlin, der nach eigenen Aussagen 35 Jahre „nachts ohne Licht gefahren“ sei und dabei keinen Unfall verursacht habe. Im Juli 2009 wurde er dann aber von einer Polizeistreife angehalten und kostenpflichtig verwarnt. Dies wollte er allerdings nicht einsehen und wandte sich an einen Anwalt. Mit der Begründung, dass die Lichtpflicht in Deutschland und auch anderen EU-Ländern nicht eindeutig geregelt sei, führte das Berliner Original Klage bis zum Bundesgerichtshof – ohne Erfolg. Keine Instanz in Deutschland wollte der Argumentation des Berufskraftfahrers folgen. Auf europäischer Ebene dann die – nicht ganz überraschende – Wende. Der EuGH berief sich in seinem Urteil auf die unklare und uneinheitliche rechtliche Situation innerhalb der EU und das Fehlen eindeutiger Richtlinien in der Bundesrepublik. Die Grenzen von Tageslicht, Dämmerung und Dunkelheit seien „nicht nachvollziehbar und rechtssicher anwendbar geregelt“. Der EuGH forderte die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission auf, eindeutige Regelungen zu schaffen. Für die Haftpflicht,  Schadenregulierung und etwaige Schmerzensgeldansprüche spielt das Urteil jedoch keine Rolle. Ob durch das Einschalten des Abblendlichts ein Unfall hätte vermieden werden können, müsse im Einzelfall geprüft werden, ähnlich wie beim Fahren mit Sommerreifen im Winter. Ein generelles Verwarn- oder Bußgeld sei aber unzulässig. Der Kläger Ede H. zeigte sich ebenso „zufrieden und erleichtert“ wie sein Anwalt, der „noch weitere Lücken im deutschen und eoropäischen Verkehrsrecht“ sieht, denen er sich in Zukunft widmen wolle.

Bild: Der gelehrte hermes : Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.

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