EU-Gerichtshof: Lichtpflicht für Autos bei Dunkelheit unzulässig

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Künftig könnte es düsterer auf Europas Straßen werden.

Luxemburg (hw) – Wer möchte, kann in Zukunft auch nachts ohne Licht fahren – solange nichts passiert, was mit Licht hätte vermieden werden können. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag nach 15 Verhandlungstagen. Hintergrund ist die Klage eines 57-jährigen Taxifahrers aus Berlin, der nach eigenen Aussagen 35 Jahre „nachts ohne Licht gefahren“ sei und dabei keinen Unfall verursacht habe. Im Juli 2009 wurde er dann aber von einer Polizeistreife angehalten und kostenpflichtig verwarnt. Dies wollte er allerdings nicht einsehen und wandte sich an einen Anwalt. Mit der Begründung, dass die Lichtpflicht in Deutschland und auch anderen EU-Ländern nicht eindeutig geregelt sei, führte das Berliner Original Klage bis zum Bundesgerichtshof – ohne Erfolg. Keine Instanz in Deutschland wollte der Argumentation des Berufskraftfahrers folgen. Auf europäischer Ebene dann die – nicht ganz überraschende – Wende. Der EuGH berief sich in seinem Urteil auf die unklare und uneinheitliche rechtliche Situation innerhalb der EU und das Fehlen eindeutiger Richtlinien in der Bundesrepublik. Die Grenzen von Tageslicht, Dämmerung und Dunkelheit seien „nicht nachvollziehbar und rechtssicher anwendbar geregelt“. Der EuGH forderte die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission auf, eindeutige Regelungen zu schaffen. Für die Haftpflicht,  Schadenregulierung und etwaige Schmerzensgeldansprüche spielt das Urteil jedoch keine Rolle. Ob durch das Einschalten des Abblendlichts ein Unfall hätte vermieden werden können, müsse im Einzelfall geprüft werden, ähnlich wie beim Fahren mit Sommerreifen im Winter. Ein generelles Verwarn- oder Bußgeld sei aber unzulässig. Der Kläger Ede H. zeigte sich ebenso „zufrieden und erleichtert“ wie sein Anwalt, der „noch weitere Lücken im deutschen und eoropäischen Verkehrsrecht“ sieht, denen er sich in Zukunft widmen wolle.

Bild: Der gelehrte hermes : Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.

NN-Leser wählten Automobilclub des Jahres: ADAC klar vorn

NN autoclub 2014Kassel/München (hw) – Auch in diesem Jahr ließen wir unsere Leserinnen und Leser wieder über den Automobilclub des Jahres abstimmen. Und wieder war die Resonanz riesig: über sieben Millionen Menschen beteiligten sich an der Abstimmung (7.468.976). Und wie schon in den Vorjahren hatte der ADAC die Nase vorn. In allen Kategorien ließ der größte Automobilclub die Konkurrenz weit hinter sich, bei „Seriosität“ lagen die Münchner gar bei 94%. Continue reading

SPD: Frauenquote soll ADAC-Krise überwinden

Mitarbeiterin beim ADAC GT Masters

Mitarbeiterin beim ADAC GT Masters

München/Berlin (nn) – Mit der Einführung einer Frauenquote soll die Krise  bei Europas größtem Automobilclub überwunden werden. Dies fordert die neue Generalsekretärin der SPD, Frau Yasmin Fahimi. „Die derzeitige Situation beim ADAC ist das Ergebnis typisch männlicher Verhaltensmuster“, so Fahimi. „Ein wenig weibliche Intuition würde diesem reinen Männerverein an der Spitze guttun.“ Derzeit gehören weder dem achtköpfigen Präsidium noch dem achtzehnköpfigen Verwaltungsrat auch nur eine Frau an. Seitens des ADAC wurde diese Forderung zurückgewiesen. „Anders als bei der SPD werden die Positionen im ADAC nach Qualifikation vergeben. Die Satzung unseres Vereins sieht deshalb aus gutem Grund keine Bevorzugung von Frauen durch eine Quote vor“, so ADAC-Präsident Peter Meyer. „Unabhängig davon sind bei uns auch ohne Quote viele Frauen in Führungspositionen tätig, wie etwa beim ADAC GT Masters.“

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ADAC: Wir haben gar keine Rettungshubschrauber

4763075349_dcf19b2d84_zMünchen (nn) – Der ADAC ist Vorwürfen entgegen getreten, Präsidiumsmitglieder seien mit vereinseigenen Rettungshubschraubern zu Terminen geflogen worden. „Dies ist bereits deshalb falsch, weil der ADAC als Verein über keine Rettungshubschrauber verfügt“, so ein Sprecher des Vorstandes. Auch dieser unberechtigte Vorwurf sei Teil einer autofahrerfeindlichen Kampagne gegen den ADAC. „Davon werden wir uns aber nicht beeindrucken lassen und auch weiterhin für die Interessen der Autofahrer in Deutschland und gegen eine linksgrüne Verkehrspolitik eintreten.“ Die Rettungshubschrauber gehören der rechtlich selbständigen Luftrettungs-GmbH des Vereins. Hubschrauber dieser GmbH hatten Präsidiumsmitglieder zu Dienstreisen genutzt. Die Statuten des Vereins lassen solche Flüge zu.

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