Thüringen wird künftig von Bundesregierung mitregiert

„Da der Thüringer Landtag erkennbar nicht in der Lage ist, eine Regierung zu bilden, wird die Funktion der Exekutive künftig von der Bundesregierung mit übernommen“, so der Regierungssprecher der Bundesregierung vor Journalisten in Berlin. Rechtsgrundlage sei der sogenannte Bundeszwang gemäß Art 37 GG. Danach könne die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen treffen, um Thüringen zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. „Die Bundesregierung bedauert ausdrücklich diese Entscheidung. Sie ist jedoch leider notwendig, um weiteren Schaden von Thüringen abzuwenden“, so der Regierungssprecher abschließend.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde

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