Brüssel (hw) – Nun bekommen die EU-Länder endlich auch einheitliche, personifizierbare „Postleitzahlen“. So sieht es ein Beschluss der EU-Kommission vor. Ab 2019 wird es für EU-Bürger und juristische Personen nur noch eine persönliche Zustellnummer geben, die für alle Bürger der EU-Staaten von Geburt an gilt. Die offizielle Einführung erfolgt zum 1.1.2019, durch eine Übergangsregelung dürfen Privatpersonen die alten Postleitzahlen noch bis zum 31. Dezmber 2019 nutzen. Juristische Personen haben schon ab 2019 die Verpflichtung, die neuen Nummern einzuführen. Für Privatpersonen wird es einen 127-stelligen Zustellcode geben (juristische Personen erhalten einen 231-stelligen Code), der – vorerst optional – kostenpflichtig auch als Barcode beantragt werden kann. Ab 2020 wird es dann nur noch den kostenpflichtigen Barcode geben. Dies bestätigte auch Innenminister Seehofer (CSU): „Das wird für alle einfacher und letztlich auch kostengünstiger für die Bürger. Wir hoffen, den Barcode schon für 500 Euro zur Verfügung stellen zu können. Langfristig werden die Bürger aber von Steuerentlastungen profitieren können.“ Im Falle einems Umzugs wird es aber weitaus günstiger: Jeder weiter Barcode kostet dann nur etwa 250 Euro. Einen Vorteil hat die neue Regelung auf jeden Fall: Name und Anschrift sind bereits im Code enthalten.
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