
„Da der Thüringer Landtag erkennbar nicht in der Lage ist, eine Regierung zu bilden, wird die Funktion der Exekutive künftig von der Bundesregierung mit übernommen“, so der Regierungssprecher der Bundesregierung vor Journalisten in Berlin. Rechtsgrundlage sei der sogenannte Bundeszwang gemäß Art 37 GG. Danach könne die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen treffen, um Thüringen zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. „Die Bundesregierung bedauert ausdrücklich diese Entscheidung. Sie ist jedoch leider notwendig, um weiteren Schaden von Thüringen abzuwenden“, so der Regierungssprecher abschließend.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Berlin/Saarbrücken (nn) – Nach einem Treffen zwischen Sigmar Gabriel und Oskar Lafontaine brodelt die Gerüchteküche in Berlin. Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautete, dass in dem Gespräch die Ablösung von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ein konstruktives Misstrauensvotum erörtert worden sei. SPD, Grüne und Linke verfügen im Bundestag mit 320 Sitzen über die hierzu erforderliche Mehrheit. Auf diese Weise könnte Gabriel auch ohne Neuwahlen Kanzler werden. Der SPD-Vorsitzende hatte zuletzt eine Kursänderung der SPD hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit angekündigt und eine Kurswende der Kanzlerin in der Flüchtlingspolitik beklagt.



